Mediation
in fünf Schritten:
Der
ATILA-Plan
Bei meinen Mediationen halte ich mich an einen fünfstufigen
Ablaufplan, den ich "ATILA-Plan" nenne:
A
Auftrag klären
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir zunächst, worum es in
dem Konflikt geht und ob Mediation für Sie der richtige Weg ist. Wir besprechen den Ablauf der Mediation, die Regeln und die Kosten. Wenn Sie sich gemeinsam
für die Mediation entschieden haben, erteilen Sie mir den schriftlichen Mediationsauftrag.
Damit ist der erste Schritt zur Einigung getan.
T
Themen
festlegen
Die eigentliche Mediation beginnt erst im zweiten Schritt. Wir klären, welche
Themen zu behandeln sind und in welcher Reihenfolge dies geschehen soll. Am Ende
dieser Phase steht ein gemeinsam erarbeiteter Themenkatalog und ein Arbeitsplan.
Der zweite Schritt zur Einigung ist geschafft. Oft stellt sich hier schon
ein starkes Gefühl der Erleichterung ein.
I
Interessen
klären
Nun beginnt die eigentliche Arbeitsphase: Wir
klären zu jedem Thema die gegenseitigen Standpunkte, und was noch
wichtiger ist, wir lernen die dahinter liegenden Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.
Diese Phase ist anstrengend, weil sie Blockaden löst und
Emotionen frei setzt. Aber es lohnt sich, denn am Ende verstehen beide Seiten
besser als zuvor, worauf es ihnen selbst und der anderen Seite ankommt.
Oft liegen die Interessen gar nicht so weit auseinander. Dies
erleichtert den nächsten Schritt.
L Lösungen
entwickeln
Die Phase der Lösungsentwicklung fordert vor allem die
Kreativität der Beteiligten. Es geht es um die Suche nach
Lösungen, die die Interessen und Bedürfnisse beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen.
Ist eine von allen Parteien akzeptierte
Teillösung gefunden, so wird sie anschließend in einer kurzen Notiz festgehalten. Bis hierher
ist aber noch nichts verbindlich.
A
Abschlussvereinbarung
Sind alle Themen abgearbeitet, so fassen wir die gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse in
einer Abschlussvereinbarung zusammen, die auch Memorandum genannt wird.
Dieses kann vor der Unterschrift durch
Anwälte überprüft oder auch, falls erforderlich, vor einem Notar unterzeichnet werden.
Es ist nach der Unterschrift rechtlich bindend wie ein Vertrag. Damit ist die
Mediation in der Regel auch beendet. Eine spätere Wiederaufnahme der Mediation ist
aber zu jeder Zeit möglich, wenn es eine veränderte Situation erfordert.