Die wesentlichen Merkmale der Mediation gegenüber anderen Verfahren zur Konfliktlösung sind folgende:
1. Autonome Konfliktlösung:
Die Parteien treffen ihre Entscheidungen selbstbestimmt, also freiwillig,
selbstverantwortlich und gemeinsam,
ohne Richter oder Schlichter. Die Autonomie geht natürlich nur soweit, wie es
die geltenden Gesetze erlauben. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss
zu guter Letzt immer noch ein Richter entscheiden. Das Prinzip der
Freiwilligkeit und Autonomie beinhaltet auch, dass die Mediation jederzeit beendet werden kann
und der normale Rechtsweg weiterhin offen steht.
2. Interessengerechte Konfliktlösung:
In vielen, wenn nicht den meisten Konflikten sind nicht juristische
Standpunkte ausschlaggebend, sondern ganz einfach die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Parteien.
Gelingt es, diese in der Mediation unter einen Hut zu bringen, so ist der
Konflikt in der Regel gelöst. Wo juristische Fragen eine Rolle spielen, können
diese separat mit Hilfe von
Fachleuten (z.B. Anwälten) geklärt werden. Dies kann entweder in der Mediation
durch Hinzuziehung eines neutralen Rechtsberaters erfolgen, oder im Anschluss an
die Mediation durch ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.
3. Vermittlung durch eine neutrale Person
(Mediator):
Die obigen Merkmale können auch schon für eine normale Verhandlung
zwischen zwei Parteien zutreffen (Harvard-Prinzip). Der Unterschied bei der
Mediation ist jedoch, dass die Übereinkunft durch Mitwirkung eines
unparteiischen Dritten (Mediator oder Mediatorin) gefördert wird. Dies ist
gerade bei emotional belasteten Themen ein unschätzbarer Vorteil.